Wir nutzen für unsere Veranstaltungen die kirchliche-datenschutzkonforme Variante von Zoom über den Anbieter Connect4Video, der uns Zoom über interne Server in Deutschland, Österreich und der Schweiz zur Verfügung stellt. Im Zusammenspiel mit den Servern, die von C4V in Deutschland, Österreich und der Schweizgehostet werden, gilt:
Zum Steckbrief von Connect4Video (Stabd März 2023) und der vollständigen Liste der verarbeiteten Daten
Umfang der Verarbeitung
Wir verwenden „Zoom“, um „Online-Meetings“ durchzuführen. Wenn wir „Online-Meetings“ aufzeichnen wollen, werden wir Ihnen das im Vorwege transparent mitteilen und – soweit erforderlich – um eine Zustimmung bitten. Die Tatsache der Aufzeichnung wird Ihnen zudem in der „Zoom“-App angezeigt. Wenn es für die Zwecke der Protokollierung von Ergebnissen eines Online-Meetings erforderlich ist, werden wir die Chatinhalte protokollieren. Das wird jedoch in der Regel nicht der Fall sein. Im Falle von Webinaren können wir für Zwecke der Aufzeichnung und Nachbereitung von Webinaren auch die gestellten Fragen von Webinar-Teilnehmenden verarbeiten. Wenn Sie bei „Zoom“ als Benutzer registriert sind, dann können Berichte über „Online-Meetings“ (Meeting-Metadaten, Daten zur Telefoneinwahl, Fragen und Antworten in Webinaren, Umfragefunktion in Webinaren) bis zu einem Monat bei „Zoom“ gespeichert werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung i.S.d. Art. 22 DSGVO kommt nicht zum Einsatz.
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 4 DSG-EKD (Verarbeitung im Interesse der Kirche). Unser Interesse besteht in diesen Fällen an der effektiven Durchführung von „OnlineMeetings“.
Wir haben uns mit vielen Menschen aus unterschiedlichen Fachrichtungen in den letzten Jahren mit den bekannten Videokonferenzsystemen (Jitsi, BigBlueButton, Nextcloud Talk, Webex, Teams und Zoom) beschäftigt und das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven besprochen. Unterschiedliche Perspektiven deshalb, weil ein digitaler Bildungsraum mehr benötigt als die alleinige Übermittlung eines Audio- und Videostreams. Daher war die erste Erkenntnis, dass wir für einen digitalen Bildungsraum andere Anforderungen haben als für eine „normale“ Videokonferenz. Dazu gehören insbesondere:
Diese Aspekte haben bei der Eignungsbewertung von Zoom als Videokonferenzsystem für die Bildungsarbeit eine große Rolle gespielt, genau wie das Thema Datenschutz.